Über uns als Träger
Unsere Aufgaben
Das Evangelische Dekanat Dreieich-Rodgau als Rechtsträger der evangelischer Kindertagesstätten in der Region ist für alle formalen Aufgaben sowie die Finanz- und Personalverwaltung zuständig.
Alle Mitarbeitenden sind beim Evangelischen Dekanat Dreieich-Rodgau angestellt. Dazu gehören neben pädagogischen Fachkräften und Auszubildenden auch Hauswirtschaftskräfte, Reinigungskräfte sowie in manchen Häusern auch Hausmeister*innen. Die Geschäftsstelle Kindertagesstätten im Haus der Kirche am Dietzenbacher Theodor-Heuss-Ring schreibt Stellen aus, koordiniert die Bewerbungsverfahren und führt die Bewerbungsgespräche, schließt Arbeitsverträge, bearbeitet alle Unterlagen, führt die Personalakten, arbeitetet mit den übergeordneten Verwaltungen in Kirche und Kommune zusammen und ist Ansprechpartnerin in allen Fragen.
Formale Aufgaben sind zum Beispiel die Beantragung der Betriebserlaubnis beim Regierungspräsidium, die Betriebsverträge mit den Kommunen, die Kooperation mit dem Jugendamt bei jährlichen Meldungen, Einsatz des Notfallplans, bei besonderen Vorkommnissen die Beantragung von Maßnahmen zur Einzelintegrationen und vieles mehr.
Die Finanzverwaltung der Kitas umfasst die Mitwirkung bei der jährlichen Haushaltsplanung, die Überwachung des Jahresbudgets, Genehmigung von größeren Anschaffungen, ggf. Beantragung von Fördermitteln, Ausstellen von Zuwendungsbescheinigungen und vieles weitere.
Darüber hinaus nehmen wir unsere Verantwortung als Träger auch mit regelmäßigen Leitungsrunden und einem guten und koordinierten Informationsaustausch wahr. Wir entwickeln eigene Qualitätsstandards für die Arbeit in unseren Kitas und garantieren unseren Mitarbeitenden professionelle Arbeitsstrukturen vor Ort.
Unsere Struktur
Das Evangelische Dekanat Dreieich-Rodgau ist Träger und Arbeitgeber. Die Dekanatssynode als regionales Kirchenparlament beruft zur Erfüllung der laufenden Aufgaben und Pflichten einen Trägervorstand. Er setzt sich zusammen aus
- der Dekanin oder dem Dekan,
- dem oder der Vorsitzenden der Mitgliederversammlung,
- Vertreter*innen und Vertreter aller Kirchengemeinden in der gemeindeübergreifenden Trägerschaft und der Pfarrerschaft,
- den Kita-Leitungen und
- den Geschäftsführungen des Arbeitsbereichs Kindertagesstätten.
Der Vorstand ist sechs Jahre im Amt und hat im Bedarfsfall jeweils Stellvertretungen. Er trifft strukturelle Entscheidungen und verantwortet alle personellen und finanziellen Maßnahmen.
In der Geschäftsstelle Kindertagesstätten arbeiten Geschäftsführung und Sachbearbeitung. Sie verantworten die laufenden operativen Geschäfte und sind eine wichtige Schnittstelle für alle Beteiligten. Die Kirchengemeinden vor Ort bleiben weiterhin inhaltlicher Träger. Sie verantworten alle konzeptionellen und religionspädagogischen Inhalte in der Arbeit der Einrichtungen. Der Kirchenvorstand ist für den örtlichen Kita-Ausschuss zuständig. Wird die Kita in einem kirchlichen Gebäude betrieben, ist auch die Bauunterhaltung eine zentrale Aufgabe.
Die Mitgliederversammlung tagt zweimal jährlich. Alle Kita-Beauftragten der Kirchengemeinden sind vertreten und wählen den Vorsitz, der/die im Trägervorstand stimmberechtigt vertreten ist. Der Trägervorstand und die Geschäftsführung sind der Mitgliederversammlung berichtspflichtig.
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